Hallo liebes Forum,
kurze Frage - darf ich die Rechnung für eine Dienstleistung in diesem Jahr auch erst im nächsten Jahr stellen um meinen Gewinn in diesem Jahr zu verringern?
Der Hintergrund ist jener, dass ich im Dezember eine Band als Fotograf begleiten, dadurch einen für meine Verhältnisse (nebenberuflicher Kleinunternehmer) relativ hohen Gewinn erwirtschaften und für diesen dementsprechend Einkommenssteuer zahlen müsste. Da mein Einkommen im nächsten Jahr voraussichtlich geringer sein wird wäre es für mich insofern besser die Rechnungen für meine Gage erst im Jänner zu legen.
Danke & LG |