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Verfasst von: Endo am 12.09.2017 18:57
 


THEMA:  Rechnungstellung erst im nächsten Jahr

Hallo liebes Forum,

kurze Frage - darf ich die Rechnung für eine Dienstleistung in diesem Jahr auch erst im nächsten Jahr stellen um meinen Gewinn in diesem Jahr zu verringern?

Der Hintergrund ist jener, dass ich im Dezember eine Band als Fotograf begleiten, dadurch einen für meine Verhältnisse (nebenberuflicher Kleinunternehmer) relativ hohen Gewinn erwirtschaften und für diesen dementsprechend Einkommenssteuer zahlen müsste. Da mein Einkommen im nächsten Jahr voraussichtlich geringer sein wird wäre es für mich insofern besser die Rechnungen für meine Gage erst im Jänner zu legen.

Danke & LG

Verfasst von: C.M. am 13.09.2017 09:28
 


THEMA:  Rechnungstellung erst im nächsten Jahr

Das ist kein Problem. Wenn Sie die Leistung im Dezember erbringen und dann erst im Januar die Rechnung schreiben, da fragt niemand nach, denn eine Rechnung muss innerhalb von 6 Monaten nach Leistungserbringung gestellt werden. Und dass zwischen Leistung und Rechnung manchmal einige Tage liegen ist nicht ungewöhnlich.

Verfasst von: Endo am 13.09.2017 11:45
 


THEMA:  Rechnungstellung erst im nächsten Jahr

Besten Dank für die Auskunft!

 

LG

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