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Verfasst von: Mari am 20.08.2017 11:24
 


THEMA:  Zinsen Gesellschafterdarlehen

Hallo ! ich habe eine Frage:  besteht ein Nachholverbot für noch nicht verrechnete Zinsen für  Gesellschafterdarlehen ? bzw ist es erlaubt auch die Zinsen der letzten 2 Jahre zB im laufenden Jahr nachzuverrechnen. Danke sehr für eure Meinungen.

Verfasst von: Simon B am 24.08.2017 22:33
 


THEMA:  Zinsen Gesellschafterdarlehen

Von welcher Gesellschaftsform sprechen sie?

Verfasst von: Mari am 27.08.2017 08:42
 


THEMA:  Zinsen Gesellschafterdarlehen

von der Gesmbh,..

Verfasst von: Simon B am 27.08.2017 19:02
 


THEMA:  Zinsen Gesellschafterdarlehen

Bei der Gmbh müssen immer alle Transaktionen fremdüblich sein. Da die Gmbh keine Zinsen verrechnet hat, hat sie ihren Gewinn geschmälert und steht somit schlechter dar. In diesem Fall handelt es sich um eine verdeckte Gewinnausschüttung an den Gesellschafter. Bei der Betriebsprüfung wird Ihnen die Finanz die Kapitalertragssteuer auf die Zinsen nachverrechnen. Innerhalb eines Steuerjahres kann man das wohl rückgängig machen und die Zinsen nachverrechnen. Dann hat man auch keine verdeckte Gewinnausschüttung mehr. Meines Wissens gibt es aber ein Verbot für die Rückgängigmachung von abgelaufenen Steuerjahren.

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