Bei der Gmbh müssen immer alle Transaktionen fremdüblich sein. Da die Gmbh keine Zinsen verrechnet hat, hat sie ihren Gewinn geschmälert und steht somit schlechter dar. In diesem Fall handelt es sich um eine verdeckte Gewinnausschüttung an den Gesellschafter. Bei der Betriebsprüfung wird Ihnen die Finanz die Kapitalertragssteuer auf die Zinsen nachverrechnen. Innerhalb eines Steuerjahres kann man das wohl rückgängig machen und die Zinsen nachverrechnen. Dann hat man auch keine verdeckte Gewinnausschüttung mehr. Meines Wissens gibt es aber ein Verbot für die Rückgängigmachung von abgelaufenen Steuerjahren. |