Sehr geehrte Steuerberater!
Ich wäre echt froh, wenn mir jemand weiterhelfen könnte!
Bei mir ist es so:
Ich bin schon das ganze Jahr geringfügig beschäftigt (Sondervertrag nach dem Landesbedienstetengesetz des Landes Tirol; Beschäftigungsausmaß: fallweise).
Nun möchte ich gerne hauptberuflich selbstständig werden (neue Selbstständige), aber nebenbei noch geringfügig beschäftigt bleiben.
- Mit meiner selbstständigen Arbeit habe ich vor, nicht mehr als 11.000€ pro Jahr zu verdienen, da ich ansonsten Einkommensteuer zahlen muss. Ich habe aber wo gelesen, dass wenn ich zwei Dienstverhältnisse habe, an selbstständiger Arbeit nicht mehr als 730€ verdienen darf und gesamt nicht mehr als 12.000€ (Steuergrenze 2?!). Was ist jetzt richtig, was falsch?
- Brauche ich eine Registrierkasse wenn ich jährlich weniger als 11.000€ bzw. 12.000€ erwirtschafte? (Ich nehme alles bar ein)
- Ich war von Jänner bis jetzt immer über der Geringfügigkeitsgrenze und weiß, dass ich nächstes Jahr mit einer Nachzahlung (15%) rechnen muss. Wenn ich ab August aber unter der Geringfügigkeitsgrenze bleibe und zusätzlich selbstständig bin, wird dann mein Gehalt aus geringfügiger Beschäftigung mit meinem Gewinn aus selbstständiger Arbeit addiert und davon dann die Nachzahlung berechnet?
- Kann mir BITTE jemand berechnen, wie hoch meine vorgeschriebenen SV Beiträge sein werden? Mir wurde gesagt, die SVA Versicherung wird durch den vom Finanzamt errechneten Gewinn (zuzüglich der vorgeschriebenen SVA Beiträge) als Berechnungsgrundlage herangezogen. Wie hoch wären diese vorgeschriebenen SVA Beiträge in etwa bei unter 11.000€ jährlich?
Liebe Grüße |