Liebes Forum,
ich bin auf Regelbesteuerung optierter Kleinunternehmer und hätte eine kurze Verständnisfrage
1.) Generell: Wie lange im Nachhinein darf das Rechnungsdatum vom Dienstleistungsdatum abweichen?
Ich habe für einen Kunden seit Ende Mai einige Dienstleistungen erbracht und nocht nicht in Rechnung gestellt - ist's prinzipiell okay, diese mit Anfang Juli in Rechnung zu stellen sodass diese Rechnung erst in der UVA für das dritte Quartal erfasst werden muss?
2.) Würde ich die Rechnung doch noch mit Rechnungsdatum im Juni legen, die Zahlung aber erst nächste Woche (sprich im Juili) erhalten - muss ich die Rechnung in der UVA für das 2. Quartal erfassen oder durch den Zahlungseingang im Juli erst in der UVA für das 3. Quartal?
Danke & liebe Grüße,
Mark
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