Liebe Experten,
Ich bezahle meine SV Beiträge quartalsweise und erfasse diese als Betriebsausgabe. Jetzt hat sich auf Grund der Vorjahre eine Gutschrift bei der SVA ergeben. Statt den quartalsweisen Zahlungen wird mir jetzt in der Vorschreibung einfach Guthaben abgezogen, ich muss also nichts überweise. Wie halte ich es jetzt als Einnahmen Ausgaben Rechner mit der Erfassung dieser Geldflüsse? Am Kontoauszug scheint hier ja nichts auf, ich erhalte ja nur den Zahlschein mit einem Saldo (der ja durchaus negativ sein kann, wenn mir die SVA noch Geld schuldet).
Jetzt meine Frage: Ist es ausreichend, wenn ich nur die tatsächlichen Geldabflüsse von meinem Bankkonto zur SVA als Ausgabe in der EA erfasse und dann in der Einkommenssteuererklärung die abgezogenen Gutschriften dazu addiere, oder muss ich für eine "saubere E/A" den Abzug des Guthabens als Ausgabe bereits unterjährig erfassen, sobald ich die Meldung von der SVA erhalte?
Vielen Dank! |