Folgende Voraussetzung die ich mir gerade überlege aber der Punkt Steuer hier noch etwas mitzureden hat. Meine steuerliche Ansässigkeit ist derzeit eindeutig Österreich. Über eine Verlegung des Wohnsitzes habe ich schon nachgedacht und wird sicherlich auch in den nächsten Jahren ein Thema werden.
Ich habe eine Firma in AT (Einzelpersonengesellschaft) - welche sich sehr spezialisiert im IT Bereich ausschließlich um den EU Raum kümmert. Zusätzlilch bin ich an einer Firma in Singapur mit 25% beteiligt (Pvt.Ldt.). Steuerlicher Sitz der Firma ist in SG und betreut in ähnlichen Geschäftsfeldern Märkte in Asien, Middle East, STAN, LATM.
Nun habe ich mir überlegt hier neben der Board Director Rolle auch die Rolle des Executive Directors (unterschiedliche Stellung in SG) mit einem Anstellungsvertrag zu übernehmen. Da ich aber auch noch mein Geschäft in AT zu betreuen habe würde der Anstellungsvertrag nicht als Vollzeit sondern mit 130 - 140 Arbeitstagen geregelt werden. Für diese Tätigkeit würde ich dann ca. 20-25 Tage in Singapur und für die Firma in Singapur ca. 90 - 100 Tage auf Geschäftsreise in Asien, UAE, STAN und LATM unterwegs sein. Wenige Tage der vertraglichen Gesamtverpflichtung von 140 Tagen würden sicherlich auf Vorbereitungsarbeiten in AT anfallen. So ca. 10 - 30 Tage.
Wie sieht es jetzt mit der Steuer aus. Inwischen habe ich da ja abenteuerliche Sachen gehört.
1. In Singapur wäre ich als Board Director & Executive Director auch unter 183 Tagen steuerpflichtig.
Scenario 3, Example 1 https://www.iras.gov.sg/irashome/Other-Taxes/Withholding-tax/Non-resident-directors/Tax-for-Non-Resident-Directors/
würde dies bedeuten dass ich aufgrund deS DBA für dieses Einkommen die Steuern in SG zahle und in Österreich dieses Einkommen als Progressionsvorbehalt angesehen wird, welches den Steuersatz meines inländischen Einkommens betrifft. Oder laufe ich hier wirklich in Gefahr einer Doppelbesteuerung. Artikel 16 zieht in der Form doch nicht, da SG eine eindeutigen Unterschied zwischen Executive und reinen Aufsichtsorganen definiert hat.
2. Könnte es in dieser Konstellation möglich sein, dass ich nur in AT steuerpflicht bin, und würde es hier dann eine Rückerstattung der SG Steuer geben von IRAS ?
3. Müsste das Einkommen zwischen den Tätigkeitstagen für die SG Firma in Singapur und AT Tageweise zugeordnet werden und dann jedem Land anteilsmässig versteuert werden. (auch das hab ich schon gehört)
Das DBA wurde scheinbar nicht wirklich für internationale Arbeitstätigkeit ausgelegt. Wie verhält es sich hier, wenn ich z.Bsp. 20 Tage in Singapur bin und aufteilt 100 Tage in 20 anderen Ländern für die Firma in Singapur.
Fragen über Fragen, aber vielleicht gibt es hier eine schlüssige und einfache Antwort im Paragraphendschungel.
vielen Dank |