Jahresausgleich –Unterhaltsabsetzbetrag
Mein Kind hat Mitte 2016 sein Wohnsitz gewechselt (anderer Elternteil). Auf Grund der Probezeit, wurden die UH Leistungen ab Zeitpunkt des Umzuges erst 2017 gerichtlich bestimmt. D.h. die für 2016 Rückwirkende UH-Leistungen werden erst heuer beglichen.
Ich habe mit Jahresausgleich 2016 absichtlich gewartet, damit ich wahrheitsgemäß Punkt 4, tatsächlich geleistete UH-Leistungen ausfüllen kann. Nun hat mir eine Bekannte informiert, dass ich diese für 2016 heuer bezahlte Alimente nicht im Jahresausgleich 2016 eintragen kann, sondern erst 2017 (Zeitpunkt der Zahlungen). Wo kann ich es eintragen, außergewöhnliche Belastungen für Kinder?
Danke für Rückmeldung
lg K |