Hallo liebe Steuerberater,
folgendes Szenario: Ich habe bei einem Onlineshop aus England angefragt, ob sie mir unter Angabe meiner UID-Nummer steuerfrei liefern können (innergemeinschaftlicher Erwerb).
Möglich ist's laut deren Angabe nur so, dass ich über deren Onlineshop normal mit englischer Steuer (VAT) bestellte und mir die Steuer anschließend rückerstattet wird - soll mir recht sein, kein Problem.
Allerdings weist die Rechnung laut deren Aussage dann trotzdem die englische Steuer aus, sprich ist keine Nettorechnung ... irgendwie ergibt das für mich keinen Sinn, hat evtl. jemand Erklärung dafür?
Danke & beste Grüße,
Adam |