Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Mark am 03.04.2017 12:03
 


THEMA:  Rechnung vom Jänner - Vorsteuerabzug noch möglich?

Guten Tag,

ich hätte eine kurze Frage und würde mich über eine Antwort freuen!

Ich habe mit 1. April ein Gewerbe angemeldet, die Website dafür wurde aber bereits im Jänner eingerichtet - dementsprechend auch die Kosten  für Domain & Webspace gezahlt.

Darf ich in der Umsatzsteuervoranmeldung für das 2. Quartal (April-Juni) noch nachträglich einen Vorsteuerabzug dafür geltend machen oder muss ich den gesamten Bruttobetrag nun als Ausgabe verbuchen?

Danke & LG,

Mark

Verfasst von: C.M. am 03.04.2017 12:47
 


THEMA:  Rechnung vom Jänner - Vorsteuerabzug noch möglich?

Wenn Sie bereits Zugriff auf die UVA über Finanzonline haben dann können Sie die Vorsteuer aus dem Betrag während der Gründungsphase sogar noch im 1. Quartal geltend machen, denn diese wäre ja jetzt bis zum 15. Mai abzugeben und nicht die für das 2. Quartal, denn dieses fing ja gerade erst an und kann daher noch nicht vollständig abgegeben werden.

Abgabe quartalsmäßige UVA

Jan-März = 15. Mai

Apr-Jun = 15. August

Juli-Sept. = 15. Nov.

Okt.-Dez = 15. Feber

 

Sie buchen die Ausgabe also so wie sie war mit Jänner, denn auch Ausgaben während der Gründungsphase (sofern sie für die Gründung relevant sind) können als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Und packen das in die UVA für das 1. Quartal denn gezahlt haben Sie ja auch im Jänner, soweit ich Ihren Post versteh.

Verfasst von: Mark am 03.04.2017 15:11
 


THEMA:  Rechnung vom Jänner - Vorsteuerabzug noch möglich?

Hallo C.M.,

das macht natürlich auch Sinn! Vielen Dank für den Input.

Eine Frage hätte ich noch - bei einer Rechnung handelt es sich um die Kosten für Vorlage einer Website welche ich gekauft habe. Ausgestellt ist diese in US-Dollar, als Lieferant wird eine australische Firma angegeben.

Ich bin mir nun nicht sicher, ob diese "einfach so" in die UVA reinnehmen kann. Sollte ich bei dieser Rechnung einfacherweise auf den Vorsteuerabzug verzichten und die gesamte Bruttorechnung aus Betriebsausgabe verbuchen? Es geht hier schließlich auch nur um knappe 50 USD ...

Wenn zweiteres mehr Sinn machen würde, kann ich dann den Betrag der mir von der Kreditkarte abgebucht wurde als Umrechnungskurs ansetzen ?

 

Danke & LG

Verfasst von: C.M. am 05.04.2017 13:14
 


THEMA:  Rechnung vom Jänner - Vorsteuerabzug noch möglich?

Nein, wenn es sich um eine Rechnung aus einem Drittland handelt dann geht das so eh nicht. Diese Steuer kannst du dir nicht als Vorsteuer zurückholen, es sei denn es ist ein Eu-Land bzw. ein Drittland bei dem die Möglichkeit eines Vorsteuererstattungsverfahren gegeben wäre. Dies ist aber wohl zu aufwendig für den kleinen Betrag.

Buch einfach den Bruttobetrag als Betriebsausgabe, das ist in diesem Fall die einfachste und wohl auch einzigste Möglichkeit.

Du nimmst den EURO betrag der Kreditkarte, denn das ist ja der Betrag den du bezahlt hast.

Verfasst von: Mark am 05.04.2017 15:01
 


THEMA:  Rechnung vom Jänner - Vorsteuerabzug noch möglich?

Hallo C.M.,

vielen Dank für die Antwort!

Liebe Grüße,

Mark

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 3.15.149.182 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.