ich habe eine Frage bezüglich folgenden Tatbestandes: Ich bin Angestellter in einem Unternehmen und verdiene damit meinen Lohn aus unselbstständiger Tätigkeit. Nun hatte ich die Möglichkeit über die Dauer von einem Monat ein anderes Unternehmen bei einem Projekt zu unterstützen. Dabei ist nun eine Summe von etwa 3000€ entstanden die ich dem Unternehmen in Rechnung stellen kann. Nun meine Frage: da es sich hier um eine einmalige Tätigkeit gehandelt hat, und ich nicht vorhabe diese selbstständige Tätigkeit zu wiederholen sollte es reichen wenn ich bei meiner nächsten Arbeitnehmerveranlagung diese 3000€ als zusätzliches Einkommen angebe oder? Ohne eine vorige Meldung beim Finanzamt oder Sonstigem. Liege ich da richtig? Es handelt sich übrigens um die Branche Software-Dienstleistung. Ich würde mich freuen wenn mir diesbezüglich jemand helfen könnte.
Freundliche Grüße
Verfasst von:
Weiß Veronika. Mag am
03.04.2017 18:32
Da Sie neben einem Dienstverhältnis mehr als € 730,- dazu verdient haben, müssen Sie eine Steuernummer beantragen und dann für 2017 eine Einkommensteuerekrlärugn abgeben.