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Verfasst von: Klaus am 30.03.2017 10:37
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung Sonderausgaben Wohnraumschaffung Hausbau

Hallo, ich habe bereits Anfang 2015 mit dem Bau meines Einfamilienhauses begonnen. Kann ich nun für das Jahr 2016 noch Sonderausgaben für die Wohnraumschaffung geltend machen? Es werden auch noch heuer einige Kosten enstehen. Kann ich diese dann folglich auch nächstes Jahr noch reinnehmen? Mit freundlichen Grüßen Klaus Kirnbauer

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