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Verfasst von: Christine am 29.03.2017 17:35
 


THEMA:  Privatnutzung PKW oder andere Dinge & Aufwendungen

VST abzugsberechtigter Pkw - Verbuchung der Privatnutzung > e.U. mit Regelbesteuerungsoption EAR

Inhaber möchte Auto 100% ins Betriebsvermögen geben > ist das schlau bzw. haben das viele?

Es wird ein Fahrtenbuch geführt. Um die private Nutzung des Inhabers selbst zu dokumentieren. Betriebl. Nutzung ist > 50%......bis jetzt alle Ausgaben mit 100% vst „eingebucht“....wie geht das nun in der Praxis weiter?

Wenn sich doch Privatanteil herausstellt:

a) muss jedes Quartal (Quartals UVA) lt Fahrtenbuch der Privatanteil % Satz ermittelt und als Eigenverbruch eingebucht werden? Oder dann erst gesamt  am Jahresende mit der UVA des 4. Quartals?

b) wenn man den schätzt – wie macht man das am besten? Reicht hier ein Bsp Monat?

> für Afa würde ich erst Eigenverbrauch in der UVA des 4.Q berücksichtigen mit UST

> für Tanken, Rep aber wann?

> für Versicherung – muss ich hier Aufwand kürzen (klar ohne UST) oder kann ich diesen Aufwand voll drin lassen

zB für afa, Versicherung , tanken, Reparaturen etc....

c) oder könnte man (außer beim betrieblichen Anlagenkauf)  oder sogar bei dem gleich nur den jeweiligen betrieblichen Teil als Aufwand reinnehmen gleich mit gekürzter VSt u Rest gleich Privat......hier ist aber dann sicher Problem bei Änderung der % der betrieblichen Nutzung oder? Also zB einbuchen 7.Aufw (nur betrieblichen Teil) & VST (nur betrieblichen teil) & Privat (Teil des überbleibenden Aufwands inkl. Teil der VST)

Danke für eure Hilfe, Christine

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