VST abzugsberechtigter Pkw - Verbuchung der Privatnutzung > e.U. mit Regelbesteuerungsoption EAR
Inhaber möchte Auto 100% ins Betriebsvermögen geben > ist das schlau bzw. haben das viele?
Es wird ein Fahrtenbuch geführt. Um die private Nutzung des Inhabers selbst zu dokumentieren. Betriebl. Nutzung ist > 50%......bis jetzt alle Ausgaben mit 100% vst „eingebucht“....wie geht das nun in der Praxis weiter?
Wenn sich doch Privatanteil herausstellt:
a) muss jedes Quartal (Quartals UVA) lt Fahrtenbuch der Privatanteil % Satz ermittelt und als Eigenverbruch eingebucht werden? Oder dann erst gesamt am Jahresende mit der UVA des 4. Quartals?
b) wenn man den schätzt – wie macht man das am besten? Reicht hier ein Bsp Monat?
> für Afa würde ich erst Eigenverbrauch in der UVA des 4.Q berücksichtigen mit UST
> für Tanken, Rep aber wann?
> für Versicherung – muss ich hier Aufwand kürzen (klar ohne UST) oder kann ich diesen Aufwand voll drin lassen
zB für afa, Versicherung , tanken, Reparaturen etc....
c) oder könnte man (außer beim betrieblichen Anlagenkauf) oder sogar bei dem gleich nur den jeweiligen betrieblichen Teil als Aufwand reinnehmen gleich mit gekürzter VSt u Rest gleich Privat......hier ist aber dann sicher Problem bei Änderung der % der betrieblichen Nutzung oder? Also zB einbuchen 7.Aufw (nur betrieblichen Teil) & VST (nur betrieblichen teil) & Privat (Teil des überbleibenden Aufwands inkl. Teil der VST)
Danke für eure Hilfe, Christine |