es geht um vorsteuerabzugsberechtigten Einzelunternehmer (e.U.) = Privatperson = Inhaber - welcher als Inhaber vorweggenommene Betriebsausgaben geltend machen will.
Das e.U. mit Regelbesteuerungsantrag wurde im Feb 2017 gegründet.
Er will vorweggenommene Betriebsausgaben von Nov 2016 geltend machen - hat da schon geplant ein Unternehmen zu gründen - nachweisbar durch Domainanmeldungen etc.
Frage 1: Die Rechnung vom Nov16 ist noch auf die Person (Namen des Inhabers) ausgestellt. Der Lieferant war eine deutsche Firma die natürlich mangels Angabe einer UID Nr. mit 19% UST fakturierte. Bezahlt wurde auch der Bruttobetrag.
Bucht man dann zB den Bruttobetrag per 1.2.2017 als Aufwand ein (zB 2.000€) & hat somit die VST verloren oder hat man noch Chancen hier noch eine VST zurückzuholen durch so ein Erstattungsverfahren? Seit Feb 2017 wurde das Gewerbe als eingetragenes Einzelunternehmen angemeldet.
Frage 2: Wie würde das ganze aussehen wenn die Rechnung schon an das Unternehmen gestellt wurde, der Inhaber aber vergessen hat die UID-Nr. mitzuteilen und auch den Bruttobetrag überwiesen hat (der Deutsche auch mit 19% fakturiert hat) > hier geht es um kleine Rechnung
>> ich würde beides mit Bruttobetrag in den Aufwand buchen……….ohne etwas in der ersten UVA zu berücksichtigen
Passt das? |