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Verfasst von: Sofia am 28.03.2017 15:55
 


THEMA:  Zahnspange steuerlich absetzen

Hallo,

Vielleicht kann mir jemand von hier weiterhelfen...

Ich bin Studentin, ledig, ohne Kinder und verdiene mit meiner Teilzeitbeschäftigung ca. 6000 netto im Jahr.

Meine Zahnspange würde für zwei Jahre Behandlung 4500€ kosten, was für mich schwer leistbar wäre.

Zu meiner Frage: Wenn ich sie als "ausßergewöhnliche Belastung" absetzen lasse, wie viel kann ich mir ca. zurückerwarten?

Ich habe etwas von 6% Selbstbehalt bei der steuerlichen Absetzbarkeit gelesen, aber ich verstehe nicht wie das gemeint ist...

Bekomme ich tatsächlich die restlichen 94% zurück? Das klingt zu gut um wahr zu sein.

Vielen Dank im Voraus!

 

Verfasst von: Reinhold Auer am 28.03.2017 18:26
 


THEMA:  Zahnspange steuerlich absetzen

Liebe Frau Sofia! Wenn Sie Studentin sind und nur eine Teilzeitbeschäftigung mit ca. 6.000,00 im Jahr ausüben, dann sind Sie mit Ihren Einkünften unter der Steuerfreigrenze von 11.000,00. Das heißt bis zu einem Jahreseinkommen von 11.000,00 fällt keine Einkommensteuer an. Wenn Sie also weniger verdienen, dann fällt ohnehin keine Steuer an und Sie können dann auch nichts absetzen. 

www.geyer.at

 

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