Meine Mutter kaufte sich 1991 ein altes Haus, baute dieses total um und bewohnte es dann ein paar Jahre selbst. Dann stand es etliche Jahre leer, bevor ich es übernahm. Mit 1. Aug. 2007 machte meine Mutter zu meinen Gunsten einen Schenkungsvertrag und übergab mir ihr Haus. Im Gegenzug zog sie in meine Eigentumswohnung und im Grundbuch wurde ihr ein Wohnrecht auf Lebenszeit eingetragen. Ich zog ins Haus, renovierte dieses und meldete dummerweise erst mit 11.12.2007 den Hauptwohnsitz an. Im November 2011 beauftragte ich wegen Krankheitsgründen einen Makler mit dem Verkauf des Hauses (durchgehender Maklervertrag bis 03/2013). Den Hauptwohnsitz verlegte ich mit 09.10.2012 in meine neue Wohnung. Jetzt fehlen mir 2 Monate, damit ich 5 Jahre Hauptwohnsitz erreiche und keine Immobiliensteuer bezahlen muss. Das Finanzamt verlangt jetzt Nachweise, dass ich schon vor dem 11.12.2007 meinen Lebensmittelpunkt im Haus hatte. Wird Renovierungszeit auch irgendwie angerechnet, oder haben Sie Tips wie ich außer durch Strom-, Gas-, und Wasserabrechnungen (da hab ich schon angefragt, die heben das nicht so lange im Archiv auf) den Lebensmittelpunkt im Haus nachweisen kann?
Der Notar sagte mir, dass normalerweise 3,5 % vom Verkaufspreis zu zahlen wären (das ist von 392.500,- viel Geld), darum empfahl er mir einen Steuerberater, ob eventuell Renovierungszeit oder/und Maklerbeauftragung eingerechnet werden können. |