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Verfasst von: Jackie am 26.03.2017 19:11
 


THEMA:  Immobilienertragsteuer Hauptwohnsitzbefreiung (5 Jahre)

Meine Mutter kaufte sich 1991 ein altes Haus, baute dieses total um und bewohnte es dann ein paar Jahre selbst. Dann stand es etliche Jahre leer, bevor ich es übernahm. Mit 1. Aug. 2007 machte meine Mutter zu meinen Gunsten einen Schenkungsvertrag und übergab mir ihr Haus. Im Gegenzug zog sie in meine Eigentumswohnung und im Grundbuch wurde ihr ein Wohnrecht auf Lebenszeit eingetragen. Ich zog ins Haus, renovierte dieses und meldete dummerweise erst mit 11.12.2007 den Hauptwohnsitz an. Im November 2011 beauftragte ich wegen Krankheitsgründen einen Makler mit dem Verkauf des Hauses (durchgehender Maklervertrag bis 03/2013). Den Hauptwohnsitz verlegte ich mit 09.10.2012 in meine neue Wohnung. Jetzt fehlen mir 2 Monate, damit ich 5 Jahre Hauptwohnsitz erreiche und keine Immobiliensteuer bezahlen muss. Das Finanzamt verlangt jetzt Nachweise, dass ich schon vor dem 11.12.2007 meinen Lebensmittelpunkt im Haus hatte. Wird Renovierungszeit auch irgendwie angerechnet, oder haben Sie Tips wie ich außer durch Strom-, Gas-, und Wasserabrechnungen (da hab ich schon angefragt, die heben das nicht so lange im Archiv auf) den Lebensmittelpunkt im Haus nachweisen kann?

 

Der Notar sagte mir, dass normalerweise 3,5 % vom Verkaufspreis zu zahlen wären (das ist von 392.500,- viel Geld), darum empfahl er mir einen Steuerberater, ob eventuell Renovierungszeit oder/und Maklerbeauftragung eingerechnet werden können.

Verfasst von: Simon B am 26.03.2017 22:32
 


THEMA:  Immobilienertragsteuer Hauptwohnsitzbefreiung (5 Jahre)

Wann wurde denn das Haus verkauft? Vor dem 31.03.2012 wäre es nämlich steuerfrei zu verkaufen gewesen.

Haben Sie vielleicht noch die Rechnung von den Renovierungsarbeiten? Da könnte ein Leistungszeitraum oben stehen.

Ist das Haus in einer anderen Gemeinde, wo haben Sie denn gearbeitet? Vielleicht könenn Sie es irgendwie mit der Arbeit beweisen, wenn sie z.b. wegen der Arbeit umgezogen sind.

Verfasst von: Simon B am 26.03.2017 22:51
 


THEMA:  Immobilienertragsteuer Hauptwohnsitzbefreiung (5 Jahre)

Haben Sie vielleicht die Adresse beim Arbeitgeber früher ändern lassen als im Dezember 2007? Damit könnten Sie beweisen dass sie früher schon dort waren.

Aber auch im Jahr 2012, wann haben sie dort z.b. die Adresse beim Arbeitgeber ändern lassen? Die polizeiliche Meldung ist nämlich nur ein Indiz aber das Finanzamt kann nicht argumentieren, dass ab Abmeldung des Hauptwohnsitzes kein Hauptwohnsitz mehr bestand. Es geht um die tatsächlichen Verhältnisse, also ob sie da gewohnt haben oder nicht und diese müssten sie beweisen. Also im Jahr 2007 oder 2012 auch im nachhinein können sie versuchen die zwei monate rauszuholen.

 

Leider fällt mir momentan nicht mehr dazu sein.

 

 

Verfasst von: Jackie am 27.03.2017 14:58
 


THEMA:  Immobilienertragsteuer Hauptwohnsitzbefreiung (5 Jahre)

Bitte um genauere Erklärung betr. Renovierungsarbeiten - was wird da möglicherweise angerechnet?

Verfasst von: Simon B am 28.03.2017 09:18
 


THEMA:  Immobilienertragsteuer Hauptwohnsitzbefreiung (5 Jahre)

Nichts, weil es darum geht ob sie dort gewohnt haben oder nicht und nicht ob sie etwas rennoviert haben. Ich habe Ihnen oben erläutert wie sie das problem lösen könnten.

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