Ja, sogar sehr häufig, weil es ein Risiko für den Bauträger ist.
Hätte beispielsweise der Käufer einen Rückstand auf seinem Steuerkonto, dann würde das Finanzamt diesen Betrag von der Vorsteuer abziehen oder es kann sein, dass die Vorsteuer nicht zeitgerecht überrechnet wird. Dann muss der Bauträger Säumniszuschläge bezahlen.
www.steuerberatung-weiss.at
|