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Verfasst von: ladychrisssy am 01.03.2017 16:38
 


THEMA:  EAR Verkauf von HandwerkerSTundenblock für Leistung
 
Wie ist dieser Sachverhalt bei einem zur Regelbesteuerung optierten Einzelunternehmer (welcher Einnahmen-Ausgaben Rechnung macht) zu sehen?

Es wurde im Feb2017 ein 10er Block für Programmierungsarbeiten verkauft - ohne Info auf der Rechnung wann die Stunden einzulösen sind bzw. bis wann. Der Rechnungsbetrag inkl. 20% UST wurde noch nicht vereinnahmt (voraussichtlich erst im März) per Banküberweisung.

a) Wäre der Nettobetrag dann im März bei Eingang der Zahlung wg. Ist-Besteuerung eine Betriebseinnahme?
b) würde der UST Betrag dann in die UVA für März einzutragen sein?
c) hat das ganze eine Auswirkung bezüglich Registrierkassenverpflichtung - nein oder? - weil für die sonstigen Ausgangsrechnungen akzeptiert man aus diesem Grund immer nur Banküberweisungen - nun wg. den Stundenblöcken ist es für mich nicht klar.
d) wie müsste man die Rechnung/Vorgehensweise gestalten für "10erStundenblock verkauf" damit man wg. Registrierkasse kein Issue bekommt?
e) darf man für die AR betreffend der Gutscheine eh schon inkl. 20% fakturieren & wird die UST dann im Monat der Zahlung fällig? Ja oder - weil man zeichnet ja keine Forderungen & Erlöse auf bei der EAR sondern "verbucht" erst bei Zahlungsfluss wo dann auch die Steuer fällig wird (und Zahlungsfluss geschieht ja dann für den vollen 10er Block - obwohl die Leistung noch nicht eingelöst wurde.......)

Vielen lieben Dank für Ratschläge/Infos - wäre lieb wenn sich jemand meldet

Liebe Grüße & DANKE
Verfasst von: ladychrisssy am 01.03.2017 16:39
 


THEMA:  EAR Verkauf von HandwerkerSTundenblock für Leistung

Nachtrag:
u) wäre es als EAR richtiger gewesen die Rechnung über den 10erStundenblock Programmierung (ohne genaue Datumsangabe der Leistung) aber Definition der Leistung ohne UST auszustellen?
v) bei Gutscheinen ist es ja so dass man erst bei Einlösung Ust-Pflichtig wird (jedenfalls bei bilanzierern) - bin nun ein bisschen verwirrt wie dies bei EAR ist bzw.
m) wie muss man die Rechnung gestalten damit man gleich UST Pflichtig ist bzw. es gleich bei Bezahlung eine Betriebseinnahme und gleich UST Pflichtig wird

danke & bitte auch auf meine oberen Fragen eingehen :-) danke vielmals

Verfasst von: Simon B am 01.03.2017 23:04
 


THEMA:  EAR Verkauf von HandwerkerSTundenblock für Leistung

Sie müssen unterscheiden zwischen Umsatzsteuer und Einkommenssteuer. Wenn Sie eine E/A Rechnung machen gilt das Zuflussprinzip. Einnahmen werden angesetzt sobald sie zufließen, dazu gehören auch Anzahlungen. Das Ganze ist aber nur zum Jahreswechsel relevant, weil die Steuer auf Kalenderjahr berechnet wird.

Die Besteuerung von der Umsatzsteuer folgt einem anderen Prinzip. Grundsätzlich können Sie keine Rechnung stellen wenn Sie noch keine Leistung erbracht haben. Wenn Sie Gutscheine verschenken erfolgt die Besteuerung erst in dem Zeitpunkt wo der Kunde den Gutschein einlöst und Sie die Leistung erbringen. In Ihrem Fall sind es aber keine Gutscheine sondern Anzahlungen, da der Kunde ja etwas dafür bezahlt. Bei Anzahlungen muss man unterscheiden, ob es eine Anzahlung auf eine konkrete Leistung ist oder nicht. Wenn die Leistung noch nicht konkretisiert ist, so wie in ihrem Fall ist die Anzahlung noch nicht steuerbar, weil die Leistung dazu fehlt. Erst in dem Zeitpunkt in dem eine Leistung erfolgt stellen Sie die Rechnung aus ziehen die dazugehörigen Anzahlungen ab. Wenn Sie nun nach Istbesteuerung versteuern, müssen Sie erst versteuern sobald der Zahlungseingang erfolgt auch wenn die Leistung schon erbracht wurde und Sie die Rechnung schon ausgestellt haben.

Verfasst von: ladychrisssy am 02.03.2017 14:13
 


THEMA:  EAR Verkauf von HandwerkerSTundenblock für Leistung

Ja, Leistung habe ich noch keine erbracht. Dieser 10erStundenblock soll dann von meinem Kunden dazu verwendet werden die Stunden „abzuknappern“ als Verwaltungsvereinfachung, damit nicht immer eine eigene Rechnung ausgestellt werden muss für jede konsumierte 1-2 Stunden.

Die Leistung ist auf meiner AR-Rechnung „10er Stundenblock“ schon eigentlich ziemlich genau definiert (10er Stundenblock à z.B. 90eur netto für Programmierung in der Programmiersprache x&y , einzulösen bei meiner Firma bis spätestens…… & Info „Gutschein darf nicht weitergegeben werden“…….. > die Rechnung wurde mit 20% UST ausgestellt an meinen Kunden > es steht nur Rechnung drauf – nicht Anzahlungsrechnung) >> genügt das nicht für eine Konkretisierung der Leistung? Der Kunde kann sich ja nicht aussuchen was er dafür bekommt, er kauft quasi 10h für die Programmierleistung in der Programmiersprache x&y > wenn dies für eine ausreichende Konkretisierung nicht ausreicht, hätten sie einen Tipp wie man die Leistung ausreichend konkretisiert?

 

Muss man unbedingt einen genauen Zeitpunkt für die Programmierungsleistung angeben? Oder reicht die Stundenangaben der betreffenden Programmierart?

 

Stundenblock verschenken (wie sie genannt haben Gutscheine verschenken) tue ich nicht. Der Kunde bezahlt etwas dafür.

 

Ich hätte – wie in diesem Post von mir – gedacht, dass ich dann wenn mich der Kunde anruft, ich zu ihm fahre Programmiere & dann werden aufgrund von Arbeitsscheinen die Stunden abgeschlottert. Und wenn die Stunden verbraucht sind, dann kauft der Kunde eine neue Zeit.

  1. Würde das so nicht funktionieren? Also immer einen neuen Stundenblock ausstellen mit neuer RE-Nr & fakturieren & abschlottern >> was ich eigentlich möchte

  2. Oder ist es besser auf die Rechnung Anzahlungsrechnung draufzuschreiben & am Ende eine Endrechnung zu erstellen und die Anzahlungsrechnungen in Abzug bringen >> was eigentlich nicht so angedacht ist

>> ich möchte einen Weg finden für diesen bestimmten Kunden immer eine Stundenblock RE für eine genau definierte Leistung auszustellen mit UST >> die der Kunde abschlottern kann >> wo ich wenn der Kunde zahlt dann in der EAR gleich den Ertrag Netto habe und im betreffenden Monat des Zahlungseingangs gleich in der UVA die UST abführen kann >> das ist mein Ziel >> über einen Ratschlag wie ich meine Rechnung dann gestalten muss damit das geht wäre ich sehr dankbar; liebe Grüße & vielen Dank

Verfasst von: Simom am 02.03.2017 20:40
 


THEMA:  EAR Verkauf von HandwerkerSTundenblock für Leistung

Was konkretisiert ist und nicht lässt sich glaube ich streiten. Sie kaufen zwar 10 stunden aber der leistungsinhalt ist nicht konkretisiert. Ich würde ihnen empfehlen jedes monat eine rechnung auszustellen. Dann haben sie sicher keine probleme.

Verfasst von: ladychrisssy am 06.03.2017 14:45
 


THEMA:  EAR Verkauf von HandwerkerSTundenblock für Leistung

Vielen lieben Dank

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