Hallo,
ich habe den folgenden Sachverhalt und wäre für einen Rat sehr dankbar. Ich habe schon ein wenig recherchiert, bin aber von DBA, Progressionsvorbehalt und Co nicht ganz schlau geworden.
Ich habe nach einem Umzug von Österreich nach Deutschland 2016 wie folgt Einkünfte als unselbstständig Erwerbstätiger bezogen:
01.01.2016 - 15.11.2016 in Österreich (mit Wohnsitz Österreich)
01.12.2016 - 31.12.2016 in Deutschland (mit Wohnsitz Deutschland)
Meine Frage wäre nun:
- Ist in der Arbeitnehmerveranlagung für 2016 in Österreich das deutsche Einkommen und die Lohnsteuer anzugeben?
Vielen Dank im Voraus für euren Rat!
Thomas
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