Guten Tag,
ich hätte eine Frage bezgl. des Falles eines Abganges im Anlagenverzeichnis.
Angenommen ich kaufe einen Laptop um 1500€ netto - wobei ich von 20% privater Nutzung ausgehe - und schreibe diesen auf 3 Jahre ab. Dies ergibt eine jährliche AfA von 400€.
Würde ich den Laptop nun im 3. Jahr um beispielsweise 600€ netto verkaufen, würde sich durch den Abgang im dritten Jahr quasi ein Gewinn von 200€ ergeben. Kann ich von den 600€ netto durch den Verkauf nun wieder 20% durch die private Nutzung abziehen, sodass ich quasi nur 480€ als Einnahme durch den Abgang verbuche?
Danke!
Danke & LG |