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Verfasst von: Rainer am 23.02.2017 05:21
 


THEMA:  Abgang aus Anlagenverzeichnis - Privatanteil

Guten Tag,

ich hätte eine Frage bezgl. des Falles eines Abganges im Anlagenverzeichnis.

Angenommen ich kaufe einen Laptop um 1500€ netto - wobei ich von 20% privater Nutzung ausgehe - und schreibe diesen auf 3 Jahre ab. Dies ergibt eine jährliche AfA von 400€.

Würde ich den Laptop nun im 3. Jahr um beispielsweise 600€ netto verkaufen, würde sich durch den Abgang im dritten Jahr quasi ein Gewinn von 200€ ergeben. Kann ich von den 600€ netto durch den Verkauf nun wieder 20% durch die private Nutzung abziehen, sodass ich quasi nur 480€ als Einnahme durch den Abgang verbuche?

Danke!

Danke & LG

Verfasst von: Simon B am 23.02.2017 22:53
 


THEMA:  Abgang aus Anlagenverzeichnis - Privatanteil

Bei 20% Privatbenutzung ist das Wirtschaftsgut 100% Betriebsvermögen, d.h. sie buchen zuerst 100% der Afa. Dann müssen sie aber 20% der Afa als Privatentnahme buchen. Privatentnahme AN AFA. Wie das bei der E/A funktioniert bin ich gerade überfragt. 

 

 

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