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Verfasst von: Peter am 13.02.2017 20:59
 


THEMA:  Angestellt auf 20h Teilzeitbasis + Werkvertrag/Freies Gewerbe?

Hallo,
aktuell bin ich auf 20h-Basis fix bei meinem Arbeitgeber angestellt (seit kurzem). Nun habe ich ein Angebot für ein auf zwei Monate begrenztes Projekt erhalten, welches mit ingesamt ca. 1800€ belohnt werden würde und ich nebenbei erledigen würde.

Nun stelle ich mir die Frage, in welcher Form ich dieses zeitlich begrenzte Projekt verrechnen kann, bzw. ob es sich nach Abzug aller Steuern überhaupt bezahlt macht.

Neben meinem Teilzeitjob, bei dem ich ca. 1500€ im Monat verdiene, habe ich auch noch ein freies Gewerbe (Informationsdienstleistungen und IT) laufen, welches ich eigentlich still legen wollte, um meiner Anstellung vollends nachgehen zu können.

Ich sehe zwei Möglichkeiten: Rechnung meinerseits stellen oder Werkvertrag des Projekt-Auftraggebers.

 

Die 12.000€ der steuerfreien Grenze würde ich überschreiten:
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/207/Seite.2070005.html#Steuern
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/dazuverdienen/Arbeitsverhaeltnis_und_freier_Dienstvertrag.html


"Gibt es neben den Einkünften als freie Dienstnehmerin/als freier Dienstnehmer noch lohnsteuerpflichtige Einkünfte (aus nicht selbstständiger Arbeit oder Pension), dann liegt die Grenze für das steuerfreie Jahreseinkommen bei 12.000 Euro."

 

Egal ob Werkvertrag oder Rechnung über mein freies Gewerbe, ich müsste kommendes Jahr die 1800€ bei Finanzamt anzeigen - richtig?


Kann man hier bestimmen, wie viel mir von den 1800€ übrig bleiben würden? Kann es hier zu Komplikationen mit meiner Versicherung kommen, die ja aktuell mein Arbeitgeber bezahlt? Wie würde die Sachlage aussehen, wenn ich für 2 Monate einfach zusätzlich für das Projekt bei der anderen Firma angestellt würde (= Mehrfachbeschäftigung)?

 

Danke!

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 14.02.2017 17:11
 


THEMA:  Angestellt auf 20h Teilzeitbasis + Werkvertrag/Freies Gewerbe?

Wenn Sie auf selbständiger Basis das ganze Jahr nur € 1.800 dazu verdienen, dann müssen Sie dafür keine Sozialverischerung bezahlen.

Die Einkommensteuer können Sie minimieren, indem Sie Betriebsausgaben geltend machen.

www.steuerberatung-weiss.at

Verfasst von: Peter am 14.02.2017 20:14
 


THEMA:  Angestellt auf 20h Teilzeitbasis + Werkvertrag/Freies Gewerbe?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Ich habe gerade online mittels eines Berechnungswerkzeuges bestimmt, dass ich bei einem jährlichen Einkommen von 1500*12 + 1800 = 19800€ eine Einkommenssteuernachzahlung von 1.913€ leisten muss. Bei meinem Angestelltengehalt von 1500€ sind jährlich 645,38€ Lohnsteuer enthalten. Somit würden mir von den 1800€ der selbsständigen Arbeit lächerliche 1800 - (1913 - 645,38) = 532,38€ übrig bleiben. Ist diese Rechnung so richtig?

In dem Fall würde das ganze kaum Sinn machen, denke ich (mit Werkvertrag ergibt sich ja das selbe).

http://www.rechtsfreund.at/berechnungen/einkommensteuerrechner.htm
https://www.bruttonettorechner.at/

Verfasst von: Peter am 14.02.2017 21:07
 


THEMA:  Angestellt auf 20h Teilzeitbasis + Werkvertrag/Freies Gewerbe?

Die obige Rechnung scheint nicht zu stimmen. Hier sieht die Berechnung korrekter aus:
http://www.wien-steuerberater.at/angestellt-selbstaendig-rechner.php

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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