Sehr geehrte Frau Katharina,
da ich annehme, dass die depotführende Stelle gem. § 95/2/2 lit a EStG im Ausland (USA) liegt und Sie die Wertpapiere im Privatvermögen halten, müssen Sie das
Formular E1kv (Beilage zur Einkommenssteuererklärung E1 für Einkünfte aus Kapital) verwenden.
In die Kennzahlen 891/895 bzw 981/994 sind positive bzw. negative Einkünfte (getrennt in Inland und Ausland - ist aus Bezeichnung erkennbar) aus realisierten
Wertsteigerungen einzutragen, auf die der besondere Steuersatz von 27,5 % anzuwenden ist.
Grundsätzlich sind die Einkünfte (getrennt Gewinne/Verluste je Kennzahl) (Veräußerungserlös (§27/3/2 lit a EStG) abzüglich Anschafffungskosten (§27a/4 1. Satz
EStG) - außerbetrieblichen Bereich) einzutragen. Für die Anschaffungskosten ist der Kurswert am Tag der Anschaffung (Datum idR. aus Abrechnungsbeleg ersichtlich)
für den Verkauf der Kurs am Verkaufstag (Tag des Verpflichtungsgeschäftes) zu verwenden.
Für etwaige Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit (CSSteuerberatung@gmx.at) gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
CS |