Wenn Sie aufgrund Ihres Wohnsitzes bzw. Lebensmittelpunktes in Großbritannien unbeschränkt steuerpflichtig sind, dann sind Sie mit den Vermietungseinkünften in Österreich nur beschränkt steuerpflichtig. Wie Sie die österreichischen Einkünfte in England zu versteuern haben (Progressionsvorbehalt oder Anrechnungsmethode) regelt das DBA Ö-GB.
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