Guten Tag
Meine Frage ist vermutlich nicht eindeutig geklärt, trotzdem würde ich gerne wissen wie ihre Meinung dazu ist.
Grundsätzlich Annahme: Wenn ich Kunden für eine bestimmte von ihnen erbrachte Leistung ein virtuelles Gut als Gegenleistung kostenlos überlasse, dann ist wohl (da eine Leistunge des Kunden vorliegt und es somit kein Werbegeschenk mehr ist), hierfür die Umsatzsteuer des (theoretisch erzielbaren) Verkaufspreises abzuführen. Richtig?
Konkretes Beispiel: In sehr vielen Online-Spielen werden virtuelle Güter einerseits für bares Geld verkauft (z.B. virtuelles Schwert für 10 Euro), aber der Spieler kann auch im Spiel sehr lange Arbeiten (und sich vermutlich auch Werbung ansehen oder das Spiel durch seine Tätigkeit erst Gewinnbringend machen (User)) - jedenfalls arbeitet er um den Wert einer virtuellen Währung zu erhöhen und sich dann eben dieses virtuelle Schwert für 100 Gold zu kaufen (theoretisch kostet es auch 10 Euro). Nun ist die Frage: Muss das Unternehmen hierfür nicht Umsatzsteuer abführen?
Gilt es als Werbegeschenkt (maximal bis 40 Euro pro Jahr pro Kunden aber nur!), da der Kunde nicht tatsächlich eine bewertbare Leistung erbringt? Jedoch ist es sicher auch kein rein zufällig verteiltes "Geschenk", womit das Argument "Werbegeschenk" ode Kundengeschenk schon nicht stimmen kann.
Konkretes Beispiel 2: Es gibt "Foren" in denen man für das Posten einer Nachricht mit "virtuellen Währungen" für Postings bezahlt wird um sich dann für diese Währung andere Zugänge zu erkaufen (z.B. eine Datenbank - weiterhin etwas virtuelles - die Real aber 3 Euro kostet). Eindeutig also kein Werbegeschenk. Muss der Betreiber Umsatzsteuer abführen für die virtuell erarbeitete Währung? (Auch hier ist es kein Werbegeschenk, die 40 Euro Jahresgrenze dürfte nicht gelten oder?)
(Beide Beispiele sind real existent, ich nennen die Seiten oder Spiele jetzt nicht, findet man aber sicher leicht über google)
Um meinen Fall zu erklären - auch ich möchte meinen Kunden kostenlose Zugänge ermöglichen, kann aber unmöglich hierfür jedesmal 19% UST abführen - da ich damit auch nichts verdiene bzw. nicht klar ist ob ich jemals etwas für den kostenlosen Zugang verdienen werde. Beispiel, wenn 1 von 50 kostenloser Kunden zu einem späteren Folgeumsatz von 2-5 Euro führt müsste ich im Vorhinein vermutlich schon 200 Euro an Umsatzsteuer für "Geschenke" abführen. Wenn das "kostenlose Beschenken" also kaum Umsatzgewinn erbringt, wäre jedes Verschenken nur ein Verlustgeschäft. Und das für virtuelle Güter, die in unendlicher Weise "verschenkt" werden könnten.
Wäre interessant etwas zu erfahren. |
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