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Verfasst von: Luke am 08.02.2017 09:09
 


THEMA:  KZ 000 und KZ 022

Hallo, hoffe jemand kann mir weiterhelfen, 

In der UVA, sind bei KZ 000 Beträge von Leistungen einzutragen die ich eingekauft habe oder geleistet habe?

 

Wenn ich eine Leistung bezogen habe mit 20% UST, bin zum Vorsteuerabzug berechhtigt, muss ich dann diesen Betrag in KZ 022 einzutragen oder in KZ 000? Vorsteuer trage ich ja dann in KZ 060 ein.

 

Bitte um Hilfe, danke!

Verfasst von: Reinhold Auer am 08.02.2017 10:29
 


THEMA:  KZ 000 und KZ 022

In der Kz 000 ist der Gesamtbetrag der Umsätze die Sie geleistet haben einzutragen, davon unter 022 die Umsätze mit 20%. Die Vorsteuern aus den Leistungen die Sie bezogen haben, sind unter Kz 060 einzutragen.

 

www.geyer.at

Verfasst von: Luke am 08.02.2017 22:53
 


THEMA:  KZ 000 und KZ 022

ok, aber die Bemessungsgrundlage der bezogenen Leistungen ist die auch wo einzutragen?

vielen Dank

Verfasst von: Reinhold Auer am 09.02.2017 07:03
 


THEMA:  KZ 000 und KZ 022

Nein, nur der Gesamtbetrag der Vorsteuern (ohne BMG).

 

www.geyer.at

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