Sehr geehrter Herr Bazzanella,
grundsätzlich ist für die Ermittlung der Spekulationsfrist (§ 31 EStG) auf das (schuldrechtliche) Verpflichtungsgeschäft (Kauf der Pakete) abzustellen.
Das Verfügungsgeschäft (LÜbergabe der Lieferung) ist in diesem Fall nicht relevant.
Für etwaige Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
CS |