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Verfasst von: Thomas Bazzanella am 07.02.2017 23:23
 


THEMA:  Onecoin Kryptowährung Einkommenssteuernachweis
Hallo!


Ich habe in die Kryptowährung Onecoin investiert und mit Paketen Schürfrechte(Token) für den Bau von Coins erworben!
Zwischen Kauf der Pakete und Erhalt der Coins sind in etwa 9 Monate vergangen!
Normalerweise ist, wie bei z.b. Bitcoin 1 Jahr Haltefrist zwischen Kauf und Verkauf, der Kursgewinn Einkommenssteuerfrei wenn ich mich nicht irre!!??
Wie ist es dann bei Paketkäufen? 
Zeitpunkt des Paketkaufs plus 1 Jahr
oder 
Erhalt der Coins plus 1 Jahr??
Beim Ersten hätte ich einen Nachweis, beim zweiten leider nicht!


Wäre für eine Antwort sehr dankbar! 


Mit freundlichen Grüßen 


T.B 




Verfasst von: C_S_ am 08.02.2017 11:24
 


THEMA:  Onecoin Kryptowährung Einkommenssteuernachweis

Sehr geehrter Herr Bazzanella,

grundsätzlich ist für die Ermittlung der Spekulationsfrist (§ 31 EStG) auf das (schuldrechtliche) Verpflichtungsgeschäft (Kauf der Pakete) abzustellen.

Das Verfügungsgeschäft (LÜbergabe der Lieferung) ist in diesem Fall nicht relevant.

Für etwaige Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

CS  

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 08.02.2017 13:31
 


THEMA:  Onecoin Kryptowährung Einkommenssteuernachweis

Die Spekulationsfrist gilt aber nur, wenn der Handel nicht gewerblich erfolgt.

www.steuerberatung-weiss.at

 

Verfasst von: Bazzanella Thomas am 03.07.2017 09:24
 


THEMA:  Onecoin Kryptowährung Einkommenssteuernachweis

Vielen Dank für ihre Antworten!! :-)

Werde mich gegebenenfalls bei ihnen melden! 

Mit freundlichen Grüßen

 

T.B 

 

 

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