Guten Tag,
ich hätte eine Frage, und zwar war ich im Jahr 2016 freiberuflich als Künstlerin tätig, bin jedoch nicht über die Versicherungsgrenze der SVA gekommen, also keine Pflichtversicherung.
Da ich aber trotzdem kranken- und unfallversichert sein wollte, habe ich das Opting-In bei der SVA der gewerbl. Wirtschaft beantragt. Nun meine Frage: kann ich die gezahlten Beiträge für das Opting in der SVA in Kz 274 der E1 ansetzen, oder kann man hier nur SV-Beiträge ansetzen, die man bei einem Opting-in im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung nach dem ASVG bezahlt hat?
Vielen Dank im Voraus! |