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Verfasst von: Wolfgang am 02.02.2017 11:21
 


THEMA:  Ehefrau anstellen

Sehr geherte Damen und Herren,

ich bin nebenberuflich (als Kleinunternehmer) selbsständig und das Geschäft läuft immer besser und besser.
Nun wurde meine Frau zum zweiten Kind Schwanger und hätte anscheinend laut der neuen Kinderbetruungsgeldreform keinen Anspruch mehr auf Wochengeld und somit auch keinen Anspruch auf eaKBG.

Da das Geschäft gut läuft, wäre die Überlegung meine Frau befristet oder als freie Dienstnehmerin für drei Monate anzustellen. Wäre betrieblich vom Umsatz her aus momentaner Sicht kein Problem. Wenn ich das machen würde, hätte Sie Anspruch auf Wochengeld und würde somit auch eaKBG bekommen können.

Meine Frau würde mir bei einigen Aufträgen helfen, die Buchhaltung machen und einige interne Projekte für mich abwickeln (neue Webseite, Gestaltung von Drucksorten und ähnliches).

Wäre die Anstellung eine Möglichkeit? Könnte man mit einem freien Dienstvertrag die Arbeitszeitbeschränkung für schwangere Frauen zu umgehen (wäre für meine Frau grundsätzlich kein Problem)? Ich habe einige Abendveranstaltungen wo ich auch Hilfe benötigen würde.

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 02.02.2017 12:14
 


THEMA:  Ehefrau anstellen

Prinzipiell kann man natürlich die Ehefrau anmelden, wenn alle Kriterien erfüllt werden.

Man müsste sich das genau ansehen, wie in Ihrem Fall die Fristen für das Wochengeld laufen.

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