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Verfasst von: Sandra am 31.01.2017 19:30
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung bei Abmeldung ins Ausland
Hallo liebe Leser!


Meine Frage ist: wenn man 7 Monate in Österreich gearbeitet hat, dann ausgewandert ist, leider aber vergessen hat sich ins Ausland abzumelden (und das 4 Monate später getan hat), kann man einen Steuerausgleich machen oder ist da eher abzuraten auf Grund der vergessenen Abmeldung und möglichen Strafen diesbezüglich?

Verfasst von: Simon B am 01.02.2017 09:15
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung bei Abmeldung ins Ausland

Sie haben sich vergessen in Österreich abzumelden und haben das erst 4 Monate später gemacht? Es muss ja niemand wissen, dass sie nicht genau nach 7 Monate gegangen sind. 

Die Frage die sich aber stellt, ob sie in den anderen 5 Monaten dann im Ausland andere Einkünfte hatten. Diese wären dann auch möglicherweise zu berücksichtigen. Deshalb ist es vielleicht gar nicht ratsam einen solchen Steuerausgleich zu machen. Kann man aber pauschal nicht sagen, dafür müssten sie mehrere Infos geben.

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 01.02.2017 13:43
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung bei Abmeldung ins Ausland

Nach meiner Erfahrung sollten Sie auf alle Fälle eine Arbeitnehmerveranlaggung machen.

Es ist mit einem Guthaben zu rechnen.

Wir untertützen Sie gerne dabei.

www.steuerberatung-weiss.at

Verfasst von: Simon B am 01.02.2017 14:51
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung bei Abmeldung ins Ausland

Wenn es ein DBA mit Befreiungsmethode gibt mit Progressionsvorbehalt, dann ist das nicht gesagt wenn Sie im anderen Land noch Einkünfte hat.

Stimmen Sie mir da zu?

Verfasst von: Sandra o am 02.02.2017 23:53
 


THEMA:  RE: Arbeitnehmerveranlagung bei Abmeldung ins Ausland
Ja, und zwar für drei Monate. Oktober bis Dezember. Schwierig zu sagen was zu tun ist. 
Verfasst von: Simon B am 03.02.2017 12:46
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung bei Abmeldung ins Ausland

Sie müssten genau offenlegen was sie in Österreich verdient haben und im anderen Land. Geht es um Deutschland?

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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