Sehr geehrter Herr Max,
um Ihre Frage umfassend beantworten zu können, müssen Sie mitteilen, ob Sie Unternehmer sind.
Sollten Sie kein Unternehmer sein und das Fahrzeug in AT kaufen bzw. vor dem Export nach Bosnien nach AT verbringen, haben Sie die Möglichkeit sich die NOVA
erstatten zu lassen (nach Export des Fahrzeuges).
Gem. § 12a TS 1 NOVAG ist dies möglich, wenn folgende Tatbestände erfüllt sind (Bekanntgabe der Fahrgestellnummer, Sperre in Genehmigungsdatenbank (zum
Zeitpunkt des Antrags), keine Zulassung zum Verkehr im Inland). Die Erstattung ist antragsgebunden und in Höhe des gemeinen Wertes zum Zeitpunkt der Beendigung
der Zulassung im Inland gedeckelt. Der Antrag auf Erstattung ist beim sachlich zuständigen Finanzamt einzubringen. Falls Sie Nichtunternehmer und in Wien wohnhaft
sind, ist das Finanzamt 8/16/17 für Sie zuständig.
Für etwaige Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
CS
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