Guten Tag,
ich habe eine Frage bezüglich der Grenzgängerregelung zwischen Österreich und Italien.
Der Wohnort wäre in Tirol, Arbeitsstätte in Südtirol. Wie sieht die Regelung bezüglich der Nichtrückkehrtage, z.B. bei Dienstreisen in Drittstaaten aus? Verfällt der "Grenzgänger Status" ab einer bestimmten Anzahl an Nichtrückkehrtagen? Zwischen Deutschland und Österreich ist dies meines Wissens nach mit 45 Tagen pro Jahr genau definiert.
Vielen Dank für Ihre Antwort. |