Verfasst von:
Edi am
26.01.2017 22:10
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THEMA: Fallweise Beschäftigung als Nebenjob |
Hallo, ich würde gerne einen Nebenjob machen und würde als FALLWEISE BESCHÄFTIGTER in dem Unternehmen angemeldet sein. Ich habe aber einen 40 Std Job und jetzt meine Frage, zahlt es sich aus das ich diesen job annehme, oder geh ich dann so quasi "umsonst" arbeiten weil mir das Finanzamt wieder alles wegnimmt?
Danke |
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Verfasst von:
C_S_ am
27.01.2017 08:46
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THEMA: Fallweise Beschäftigung als Nebenjob |
Sehr geehrter Herr Edi,
grundsätzlich zahlt es sich aus, da weder Einkommensteuertarif noch Sozialversicherungsbeitrag 100% erreichen bzw. übersteigen.
Für etwaige Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
CS |
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Verfasst von:
Edi am
27.01.2017 13:04
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THEMA: Fallweise Beschäftigung als Nebenjob |
Danke für die rasche Antwort, aber ich bilde mir ein ich hab irgendwo gelesen das man nur knapp €32 am tag dazu verdienen darf, da sonst ein anderer Steuersatz in Kraft tritt.
Ich würde €10/h brutto verdienen, da diese Tätigkeit aber mehr als 3 Std dauern würde, komm ich ja über das Limit von knapp €32.
Wenn ich jetzt angenommen 5 Std arbeite, wären das €50, wieviel bleibt mir dann tatsächlich über ??? |
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Verfasst von:
Edi am
27.01.2017 13:05
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THEMA: Fallweise Beschäftigung als Nebenjob |
Danke für die rasche Antwort, aber ich bilde mir ein ich hab irgendwo gelesen das man nur knapp €32 am tag dazu verdienen darf, da sonst ein anderer Steuersatz in Kraft tritt.
Ich würde €10/h brutto verdienen, da diese Tätigkeit aber mehr als 3 Std dauern würde, komm ich ja über das Limit von knapp €32.
Wenn ich jetzt angenommen 5 Std arbeite, wären das €50, wieviel bleibt mir dann tatsächlich über ??? |
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Verfasst von:
Edi am
27.01.2017 13:05
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THEMA: Fallweise Beschäftigung als Nebenjob |
Danke für die rasche Antwort, aber ich bilde mir ein ich hab irgendwo gelesen das man nur knapp €32 am tag dazu verdienen darf, da sonst ein anderer Steuersatz in Kraft tritt.
Ich würde €10/h brutto verdienen, da diese Tätigkeit aber mehr als 3 Std dauern würde, komm ich ja über das Limit von knapp €32.
Wenn ich jetzt angenommen 5 Std arbeite, wären das €50, wieviel bleibt mir dann tatsächlich über ??? |
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Verfasst von:
C_S_ am
28.01.2017 11:05
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THEMA: Fallweise Beschäftigung als Nebenjob |
Sehr geehrter Herr Edi,
es gibt eine steuerliche Begünstigung (§ 69/1 EStG). Ausschließlich manuelle Tätigkeiten ohne besondere Kenntnisse werden mit 7,5% besteuert (wenn der Tageslohn 55€ bzw. der Wochenlohn 220 € nicht übersteigt) bzw. Arbeitnehmer, die statistische Erhebungen für Gebietskörperschaften durchführen mit 15%.
Ihr Verdienst aus dieser Tätigkeit erhöht nicht die Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit (§ 41/4 EStG) und wird daher nicht im Tarif versteuert. Bei geringfügiger Tätigkeit (§ 5/2 ASVG), die neben einer Voll- bzw. Teilzeitbeschäftigung, die zu einer Vollversicherung nach ASVG führt und nicht länger als 18 Tage/Jahr ausgeübt wird, gibt es eine Steuerbefreiung (§ 3/11 lit a EStG bis 2019).
Auch bei Anwendung des normalen Tarifs würde Ihnen ein Überschuss bleiben, da die Abgabensätze bzw. SV-Beitragssätze insgesamt nie 100% der Bemessungsgrundlage erreichen bzw. übersteigen.
Mit freundlichen Grüßen
CS
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