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Verfasst von: Markus am 24.01.2017 07:39
 


THEMA:  Rechnungsabgrenzung

Hallo,

ich habe eine Rechnung mit Rechnungsdatum am 10.01.2017 erhalten, die aber das Jahr 2016 betrifft. Ich grenze daher den Nettobetrag entsprechend ab mit Aufwandskonto/Sonstige Verbindlichkeit im Jahr 2016 und umgekehrt im Jahr 2017. Bei der Rechnung wurde ein Skontobetrag abgezogen, meine Frage daher ist ob ich den Skontobetrag ebenfalls abgrenzen muss und wenn ja wie?

Vielen Dank für die Hilfe!

Verfasst von: C_S_ am 24.01.2017 13:36
 


THEMA:  Rechnungsabgrenzung

 

Hallo Herr Markus,

Verbindlichkeiten sind gem. § 6/3 iVm. § 6/2 lit a EStG mit Anschaffungskosten anzusetzen.

Der Skonto ist bei der Abgrenzung nicht zu berücksichtigen, das heißt Verbindlichkeit inkl. Skonto.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

CS

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