Sehr geehrter Herr Lutz,
da in Deutschland ledigen Personen (Steuerklasse 1) ein Grundfreibetrag in Höhe von € 8.652 gewährt wird, und Sie keine
Steuer abgeführt haben (sonst könnten Sie sich diese zurückholen), ist mE keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung ableitbar.
Falls Sie dennoch eine Steuererklärung in Deutschland abgeben wollen, können Sie dies sowohl elektronisch als auch via Formular erledigen.
Online steht Ihnen z.B. die kostenlose Software "Elster" zur Verfügung (https://www.elster.de/)
Druckformulare finden Sie unter https://www.formulare-bfinv.de.
Für etwaige Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
CS
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