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Verfasst von: Fragend am 08.01.2017 08:45
 


THEMA:  Reverse Charge Drittstaat

Wenn ich eine Dienstleistung (Arbeitsplatz Coworking Space) in einem Drittstaat nutze, dann muss ich in AT 20% Umsatzsteuer abführen, auch wenn in der Rechnung 0% und keine UID/VAT Nummern angeführt sind. Ist das so korrekt? 

Das wäre übrigens ein hochaktuelles Blogthema für Steuerberater :)

Danke!

Verfasst von: simon b am 08.01.2017 12:10
 


THEMA:  Reverse Charge Drittstaat

Ich denke es handelt sich um eine grundstücksleistung gemäß 3a (9), daher wird es dort besteuert, wo das grundstück liegt im drittland. Die Abgrenzung ist aber schwierig. Ich würde es so machen bis nicht jemand das Gegenteil behauptet.

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