Hallo!
Ich habe aktuell eine stillgelegte e.U. als Firma (bin derzeit Angestellter, deswegen stillgelegt).
Ich möchte jetzt aber als Geschäftsführer in eine GmbH einsteigen, die demnächst gegründet werden soll, und wo ich ebenfalls Gesellschafter werden soll.
Meine Frage:
Macht es steuerlich Sinn, meine e.U. wieder zu aktivieren, und diese als Gesellschafter in der zu gründenden GmbH auftreten zu lassen? Oder bringt das nichts, außer Zusatzkosten?
Vielen Dank,
Andreas
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