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Verfasst von: Peter am 28.12.2016 17:58
 


THEMA:  Nebenbei Softwareentwicklung

Hallo liebe Steuerberater Community,


ich möchte mich demnächst im Bereich Softwareentwicklung selbstständig machen. Leider ist das Wort Steuern und die Abhängigkeiten dazu eine absolute Fremdsprache für mich.(Obwohl man täglich damit in Berührung kommt..)

Nichtsdestotrotz möchte ich von zuhause über Plattformen wie z.B. upwork.com arbeiten. Natürlich möchte ich meinen Job als Angestellter behalten.(Auch in der IT) Grundsätzlich habe ich dies mit meinem Arbeitgeber bereits abgeklärt, hier bestehen keine Unstimmigkeiten.


Dazu stellen sich mir ein paar Fragen...

1) Grundsätzlich stellt sich mir die Frage - Muss ich eine Umsatzsteuer angeben?

Die Kunden befinden sich in Ländern wie USA, Indien aber auch Russland und Deutschland.

 

2) Was umfasst eine Steuererklärung und ab wann muss ich diese abgeben?

 

3) Was ist der nächste Step, nachdem ich meinen Gewerbeschein erhalten habe?

 

4) Ist ein Steuerberater tatsächlich notwendig?

 

Als Info:

Falls ich blöde Fragen gestellt habe die auch schnell per Google gefunden werden können, einfach "google selbst" verweisen. Ich habe hier sehr allgemeine Fragen gestellt und bin noch am Anfang meiner Informationsbeschaffung.

 

Lg

Peter

 

 

Verfasst von: Chris am 28.12.2016 18:37
 


THEMA:  Nebenbei Softwareentwicklung

Hallo Peter,

Habe mich auch vor kurzem als Softwareentwickler selbstständig gemacht:


1. Grundsätzlich bist du Kleinunternehmer wenn du unter 30000 Umsatz im Jahr bleibst. Dann musst/darfst du nie USt ausweisen.
Du kannst aber freiwillig auf diese Ausnahmeregelung verzichten und regulär besteuert werden. Ich habe bspw drauf verzichtet weil meine Kunden alle selbst Unternehmen sind und somit ohnehin die Steuer wieder zurück bekommen.

Wenn du die Regelbesteuerung nimmst, darfst du bei Kunden ausserhalb der EU keine Steuer anführen sondern nur auf der Rechnung vermerken dass der Kunde die Steuer selbst im Heimatland abführen muss. (Hierzu würde ich aber nochmal Rat vom Fachmann einholen)

2. Google

3. Wenn du WKO Mitglied bist, Gewerbeschein hast, beim Finanzamt gemeldet bist und dich ggf. bei der SVA befreit hast (kannst du machen wenn dein Gewinn knapp unter 5000 EUR im Jahr bleibt, ansonsten min. Kosten von ca. 200 EUR/Monat), kannst du loslegen.

4. Wenn du Kleinunternehmer bist sollte eine kurze einmalige Beratung ausreichen. Aber die Basics solltest du dir zumindest aneignen.

 

sg, Christoph

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 02.01.2017 12:08
 


THEMA:  Nebenbei Softwareentwicklung

Wir bieten Ihnen gerne eine kostenlose Erstberatung an.

Dabei besprechen wir, wieweit wir Sie unterstützen sollen.

Wir haben günstige Honorare für nebenberufliche Unternehmer.

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Terminvereinbarung unter 01 533 16 37 

Verfasst von: Mag. Christian Kunst am 03.01.2017 16:56
 


THEMA:  Nebenbei Softwareentwicklung

Lieber Peter!

Dafür dass Christoph kein Steuerberater ist, hat er deine Fragen schon relativ gut erklärt. Bezüglich der Umsatzsteuer ist aber noch folgendes zu ergänzen. Die Kleinunternehmerregelung gilt nur für Leistungen bei denen der Leistungsort Österreich ist (Die Ermittlung des Leistungsortes im Umsatzsteuerrecht ist leider relativ kompliziert. Nur weil du in Österreich "arbeitest", heißt das noch lange nicht, dass auch der Leistungsort in Österreich ist) . Da du  Kunden im Ausland hast, ist prinzipiell einmal zu Unterscheiden, ob du Lieferungen oder sonstige Leistungen erbringst. Je nachdem ob eine Lieferung oder sonstige Leistung vorliegt, hat dies unterschiedliche Konsequenzen. Du solltest dich dahingehend auf jeden Fall von einem Experten beraten lassen. 

Du kannst mich gerne anrufen, dann erkläre ich das ganze im Detail. Das Erstgespräch ist natürlich kostenlos. Liebe Grüße Christian Kunst, Steuerberater Telefonnummer: 02852/53145

 

Liebe Grüße

Christian

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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