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Verfasst von: Hannah am 27.12.2016 10:45
 


THEMA:  Geringfügigkeitsgrenze unerwartet überschritten

Hallo, 

Ich bin dieses Jahr geringfügig angestellt (allerdings nur für 150€/Monat), freiwillig sozialversichert und habe zusaätzlich Honorarnoten (neuer Selbstsändiger) gestellt.

Eigentlich hätte ich insgesamt unter der Geringfügigkeitsgrenze (4.988,64€), da sich  bei einem meiner selbstständigen Projekte ein Zahlungsausfall/-verzug schon Mitte des Jahres abgezeichnet hat, daher habe ich bei der SVA angegeben, dass ich nur geringfügig tätig bin.

Nun hat mir der Kunde überraschenderweise geschrieben, dass ich doch eine Zahlung erhalte, daher würde ich gerne wissen was ich zu tun habe:

  • SVA?
  • Finanzamt? (Insgesamt bleibe ich aber unter den 11.000€, die ja nicht besteuert werden)
  • ist die Geringfügigkeitsgrenze auf den Gewinn oder die Einnahmen bezogen? (Bei Ersterem müsste ich ja nur entsprechende Ausgaben haben um unter die Grenze zu kommen)
  • Macht es einen Unterschied ob die Zahlung noch 2016 oder erst 2017 auf meinem Konto verbucht wird?
  • Ich war heuer auch länger krank, bzw. bin jetzt noch im Krankenstand - hat das irgendeine Auswirkung? (Rechnungsdatum, Sonderausgaben, etc)

Danke, 

Hannah

 

Verfasst von: Hannah am 27.12.2016 11:02
 


THEMA:  Geringfügigkeitsgrenze unerwartet überschritten

Soeben herausgefunden, dass die Geringfügigkeitsgrenze sich auf den Gewinn (sprich Nettoeinkommen geringfügige Anstellung + Honorarnoten - Ausgaben - Gewinnfreibetrag) beziehen sollte.

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