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Verfasst von: Roland am 21.12.2016 10:40
 


THEMA:  Aufwand als Zeuge beim Handelsgericht

Hallo,

ich bin Einzelunternehmer und war als Zeuge beim Handelsgericht in Wien geladen (Anreise mit Privat-PKW aus Kärnten). Ich führe ein Fahrtenbuch und dieser "Auftritt" in Wien war beruflicher Natur. Eine Art Aufwandsentschädigung dafür habe ich vom Gericht erhalten. Kann ich die gefahrenen Kilometer gesondert in meiner Buchhaltung als Aufwand berücksichtigen?

Danke

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 21.12.2016 14:03
 


THEMA:  Aufwand als Zeuge beim Handelsgericht

Ja, außer Sie setzen sowieso Ihre gesamte Kfz-Kosten ab.

Die Aufwandsentschädigung müssen Sie gegenrechnen.

Sie können auch Taggeld und Hotel absetzen.

www.steuerberatung-weiss.at

 

 

Verfasst von: Roland am 22.12.2016 17:46
 


THEMA:  Aufwand als Zeuge beim Handelsgericht

Aufwandsentschädigung gegenrechnen? Ufff...dafür, dass ich 10 Stunden nicht arbeiten konnte, darf ich jetzt auch noch diese Entschädigung als Einnahmen verbuchen, na wumm. Ich glaube, ich berücksichtige gar nichts, weder Kilometergeld bzw. KFZ-Kosten (0,42 €/km) und Taggeld, noch die Entschädigung. Das hält sich eh ungefähr die Waage... Danke trotzdem

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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