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Verfasst von: Michael am 29.11.2016 18:27
 


THEMA:  Sanierung in Arbeitnehmerveranlagung und Angestellte mit Gewerbe

Hallo,

Ich habe gleich 2 Fragen:

1) Wir (Ehepaar) haben vor ca. 2 Jahren ein Haus gekauft und dafür 2 Kredite aufgenommen. Im selben Jahr haben wir eine Zentralheizung neu einbauen lassen (vorher Stromheizung). Diese ist ja als Sonderausgabe mit Höchstbetrag absetzbar. "Geld hat kein Mascherl" somit kann ein Teil des zweiten Kredites (100.000,--) auch für die Heizungsanlage (ca. 33.000,--) herangezogen worden seien. Was ist nun besser: 1/3 der Rate die nächsten 30 Jahre als Sonderzahlung anzusetzen oder bei meiner Frau und bei mir den vollen Betrag im Jahr 2014 anzusetzen?

 

2) Meine Frau hat eine Fixanstellung. Zusätzlich hat sie im Jahr 2012 ein eigenes Gewerbe angemeldet. Die ersten 3 Jahre hat sie mit einem geringen Verlust abgeschlossen. Der Umsatz bewegte sich ca. zw. 800,-- und 1800,--. Der Verlust in den ersten 3 Jahren zw. -500,-- und 0. Kann ich den Verlust irgendwo angeben. Soviel ich erfahren habe, muss man hier von der Arbeitnehmerveranlagung L1 auf die Einkommenssteuererklärung E1 wechseln, oder? Gibt es bei so einem Verlust überhaupt eine Auswirkung?

 

Beste Grüße

Michael

Verfasst von: Simon B am 29.11.2016 20:20
 


THEMA:  Sanierung in Arbeitnehmerveranlagung und Angestellte mit Gewerbe

Zu 2: Hat Ihre Frau in den Jahren 2012, 2013, 2014 diese Verluste nicht in der Einkommenssteuer angegeben als negative Einkünfte als Gewerbebetriebe? Dann hätten sie nämlich schon das Einkommen der jeweiligen Jahre gemindert. 

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