Ein österreichischer Klient wird von einem deutschen Rechtsanwalt wegen eines Kaufs einer Liegenschaft in München beraten. Honorar ist 10.000 Euro ohne Ust.
Mit Reverse Charge. Es handelt sich nicht um eine Grundstücksleistung, diese wäre in Deutschland zu versteuern, aber in den Richtlinien werden diese Beratungsleistungen ausgenommen.