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Verfasst von: Gast am 26.11.2016 18:54
 


THEMA:  Wohnungseinrichtung absetzen?
Sehr geehrte Damen und Herren,


Ich bin vor Kurzem umgezogen und musste mir die Wohnung einrichten, sprich ich habe mir Einiges an Möbel gekauft. Auf der Arbeiterkammer Homepage bin ich auf einen Artikel gestoßen, wo drinnen steht, dass man für Wohnraumschaffung bzw Wohnraumsanierung die Steuer absetzten kann. Daher meine Frage: Darf ich und wenn ja bis zu welcher Höhe die Steuer vom Möbeleinkauf bei der nächsten Steuererklärung absetzen lassen? Vielen Dank!


Mit freundlichen Grüßen,
Stefanie G
Verfasst von: C.M. am 26.11.2016 20:12
 


THEMA:  Wohnungseinrichtung absetzen?

Möbel haben nie zu den Sonderausgaben gehört, welche im Rahmen der Wohnraumschaffung abgesetzt werden hätten können.

Aber leider können auch Wohnraumschaffungen bzw. -sanierungen, welche nach dem 1.1.2016 beginnen, nicht mehr steuerlich abgesetzt werden. 

Hier nachlesbar.

Verfasst von: Peter Nemec am 28.11.2016 10:17
 


THEMA:  Wohnungseinrichtung absetzen?

Verhält sich das anders, wenn ich ein Gewerbe gründe und ein Zimmer der neuen Wohnung als Büroraum verwenden will?
Könnte ich dann die Einrichtung des Zimmers und vielleicht sogar auch die Küche absetzen?

Vielen Dank im Voraus!

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 28.11.2016 12:47
 


THEMA:  Wohnungseinrichtung absetzen?

Ja, das ist etwas anderes.

Dann können Sie unter Berücksichtigung der Vorschriften für ein Arbeitszimmer im Wohnungsverband die Kostne geltend machen.

Küche wird nur in besonderen Ausnahmefällen möglich sein.

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