Guten Tag,
Kurz zur Situation:
Ich bin im November 2015 von Deutschland nach Österreich gezogen und habe im Januar 2016 angefangen in Wien zu arbeiten. Zuvor habe bis Ende Oktober in D gearbeitet. Im Mai 2016 habe ich die Stelle gewechselt und bin seitdem in Niederösterreich in gleicher Funktion bei einem anderen Arbeitgeber angestellt.
Wie in der Überschrift genannt wäre die Frage die Abschreibungsmöglichkiet der Maklerprovision für die im November 15 bezogene Wohnung, die ich mit meiner Freundin teile. In dieser Zeit habe ich überbrückungsweise Arbeitslosengeld aus D bezogen und nicht in Ö gearbeitet. Kann ich diese Provision in der Steuererklärung für 2016 angeben?
Bei 2 Arbeitgebern sollte ich auch von Beiden die gesamten Lohnzettel mitschicken,oder?
Die Steuererklärung für 2015 müsste ich in Deutschland machen?
Danke für die Hilfe!
LG
Thomas
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