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Verfasst von: Thomas am 25.11.2016 15:19
 


THEMA:  Maklerprovision Nov'15, erste Anstellung Jan'16 wie abschreiben?

Guten Tag,

Kurz zur Situation:

Ich bin im November 2015 von Deutschland nach Österreich gezogen und habe im Januar 2016 angefangen in Wien zu arbeiten. Zuvor habe bis Ende Oktober in D gearbeitet. Im Mai 2016 habe ich die Stelle gewechselt und bin seitdem in Niederösterreich in gleicher Funktion bei einem anderen Arbeitgeber angestellt.

 

Wie in der Überschrift genannt wäre die Frage die Abschreibungsmöglichkiet der Maklerprovision für die im November 15 bezogene Wohnung, die ich mit meiner Freundin teile. In dieser Zeit habe ich überbrückungsweise Arbeitslosengeld aus D bezogen und nicht in Ö gearbeitet. Kann ich diese Provision in der Steuererklärung für 2016 angeben?

Bei 2 Arbeitgebern sollte ich auch von Beiden die gesamten Lohnzettel mitschicken,oder?

Die Steuererklärung für 2015 müsste ich in Deutschland machen?

 

Danke für die Hilfe!

 

LG 

Thomas

 

 

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 25.11.2016 17:06
 


THEMA:  Maklerprovision Nov'15, erste Anstellung Jan'16 wie abschreiben?

Wenn man aus beruflichen Gründen übersiedelt,kann man u.U. die Übersiedlungskosten, doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten absetzen.

Darunter wären auch die Maklerkosten zu subsummiern.

 

Lohnzettel brauchen Sei nicht mitzuschicken, die liegen bereits beim Finanzamt auf.

2015 noch in Deutschland.

Verfasst von: Thomas am 25.11.2016 19:44
 


THEMA:  Maklerprovision Nov'15, erste Anstellung Jan'16 wie abschreiben?

Die Maklerkosten waren wie oben geschrieben ja 2015 in Wien entrichtet und diese will ich in der Steuererklärung für 2016 in Österreich berücksichtigt haben.. 

Dass ich Übersiedlungskosten abrechnen kann wusste ich.. Die Frage war ob etwas das 2015 gezahlt worden ist in der Steuererklärung für 2016 angegeben werden kann

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