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Verfasst von: Maria Ausgleich am 21.11.2016 14:59
 


THEMA:  außerg. Belastungen und Sonderausgaben

Guten Tag,

 

Ich würde mich freuen, eine Antwort auf folgende Fragen zu erhalten:

- Bedeutet die Vierteilung von Sonderausgaben, dass sie

a) um nur einen Viertel des gesamten Betrages berücksichtigt werden können oder

b) sie können bis 4 Jahren hintereinander abgeschrieben werden, damit seinen gesamten Betrag berücksichtigt werden kann?

- Wenn Topfsonderausgaben ab dem Veranlagungsjahr 2016 entfallen, bedeutet das, dass die aus Eigenmitteln oder Darlehen entstandenen Ausgaben für Wohnraumschaffung nicht mehr ab 2016 von den Steuern abgeschrieben werden können?

- Können Kosten für Zahnregulierung/Zahnspangen und Implantaten von den Steuern abgezogen werden? Welches Feld: außergewöhnliche Belastungen?

 

Vielen Dank im Voraus!

 

MfG

MA

Verfasst von: Reinhold Auer am 22.11.2016 07:42
 


THEMA:  außerg. Belastungen und Sonderausgaben

a + b) Viertelung, steuerwirksam wird nur 1/4 - Höchstbetrag = 2.920,00 - 1/4 = um 730,00 vermindert sich das Einkommen (es gibt zusätzlich auch noch eine Einschleifregelung abhängig von der Höhe der Einkünfte)

Topfsonderausgaben welche bis 2015 noch angefallen sind (vor dem 1.1.2016 abgeschlossen wurde) können noch bis 2020 angesetzt werden.

Zahnregulierungen/Zahnspangen/Implantate fallen unter die außergewöhnlichen Belastungen - Achtung: Selbstbehalt

www.geyer.at

Verfasst von: Maria Ausgleich am 23.11.2016 10:51
 


THEMA:  außerg. Belastungen und Sonderausgaben

Frau Mag. Weiß,

Vielen Danke für Ihre Antwort.

Erlauben Sie mir bitte, noch eine Frage. Bei Topsonderausgaben, die bis 2015 angefallen sind, können sie bis 2020,

a) den gesamten Betrag auf einmal in einem der Jahren von 2016-2020 oder

b) wird den gesamten Betrag auf 5 Jahre aufgeteilt und jedes Jahr einen Teil davon abgeschrieben?

 

MfG

MA

Verfasst von: Reinhold Auer am 24.11.2016 06:47
 


THEMA:  außerg. Belastungen und Sonderausgaben

Jedes Jahr den Jahresbetrag, nicht verteilen. 

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