Guten Tag,
Ich würde mich freuen, eine Antwort auf folgende Fragen zu erhalten:
- Bedeutet die Vierteilung von Sonderausgaben, dass sie
a) um nur einen Viertel des gesamten Betrages berücksichtigt werden können oder
b) sie können bis 4 Jahren hintereinander abgeschrieben werden, damit seinen gesamten Betrag berücksichtigt werden kann?
- Wenn Topfsonderausgaben ab dem Veranlagungsjahr 2016 entfallen, bedeutet das, dass die aus Eigenmitteln oder Darlehen entstandenen Ausgaben für Wohnraumschaffung nicht mehr ab 2016 von den Steuern abgeschrieben werden können?
- Können Kosten für Zahnregulierung/Zahnspangen und Implantaten von den Steuern abgezogen werden? Welches Feld: außergewöhnliche Belastungen?
Vielen Dank im Voraus!
MfG
MA |