Hallo!
Bei Einreichen des L1 (Arbeitnehmerveranlagung) käme bei mir bei 2011 eine Gutschrift (Negativsteuer) von 110 EUR heraus (Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen bei geringem Einkommen). Ich muss aber das E1 oder E3 einreichen, da ich für meine Zinserträge die KESt rückerstatten lassen will. Wird beim Einreichen von E1 auch diese Negativsteuer berücksichtigt oder kann E3 und L1 parallel eingereicht werden? Was mache ich am Besten?
Danke für jede Antwort! |