Kann ich als Einzelunternehmer, ein für mein Unternehmen zuzulassendes Fahrzeug (Neuwagen, Fiskal-LKW) auch unter der von meiner Büroadresse (NÖ) abweichenden Privatadresse (Wien) anmelden? Der Grund hierfür ist die Inanspruchnahme des Parkpickerls für den Wohnbezirk (Wien). Die Kaufrechnung, Leasing, Versicherung etc. erfolgen auf die Unternehmensadresse (NÖ).
Bleiben die verschiedenen steuerlichen Begünstigungen bestehen, wenn der Fiskal-LKW nicht auf die Unternahmensadresse sondern auf die Privatadresse angemeldet wird? (Vorsteuerabzug/USt., Afa, Betriebskosten,....)
Die betriebliche Nutzung ist über 50% und es erfolgt die 1% Regelung für die Versteuerung der privaten Nutzung.
Vielleicht kann mir jemand nähere Auskunft darüber geben - vielen Dank! |