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Verfasst von: Jasmin am 17.11.2016 11:15
 


THEMA:  Nachbelastung SVA

Ich habe seit 2015 mein Gewerbe angemeldet und ermittle meinen Gewinn mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Gestern habe ich von der SVA meine endgültige Bemessung für das Jahr 2015 bekommen und ich habe eine Nachbelastung, die mir im Jahr 2017 mit den Teilbeträgen vorgeschrieben wird.

2017 werden meinen Einnahmen aus meinen Gewerbe jedoch vorraussichtlich stark sinken.

Ist es möglich den Betrag bei der SVA noch dieses Jahr zu zahlen, damit sich mein Gewinn für 2016 verringert?

Danke im Voraus

Mit freundlichen Grüßen 

Jasmin

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 18.11.2016 12:03
 


THEMA:  Nachbelastung SVA

Ja, das sollte schon vom Finanzamt anerkannt werden.

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