Ich habe seit 2015 mein Gewerbe angemeldet und ermittle meinen Gewinn mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Gestern habe ich von der SVA meine endgültige Bemessung für das Jahr 2015 bekommen und ich habe eine Nachbelastung, die mir im Jahr 2017 mit den Teilbeträgen vorgeschrieben wird.
2017 werden meinen Einnahmen aus meinen Gewerbe jedoch vorraussichtlich stark sinken.
Ist es möglich den Betrag bei der SVA noch dieses Jahr zu zahlen, damit sich mein Gewinn für 2016 verringert?
Danke im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
Jasmin |