Hallo
Ich bin gerade durch einen Beitrag hier im Forum drauf gekommen, dass ich einmal im 2. Quartal eine Dienstleistung aus Deutschland (Online Rechnungssoftware), in der UVA als IG angegeben habe (also Kennzahlen 70 und 65) anstatt RC (KZ 57 und 66).
Muss ich das korrigieren? An den Summen ändert sich dadurch nichts. Muss ich das sofort korrigieren oder kann man das dann in der Jahreserklärung richtig angeben oder wird das dann als Fehler angesehen vom FA?
Vielen Dank für eine kurze Hilfestellung. |