Hallo, ich wohne in D, 20 Km von der AT-Grenze. Arbeite seit Aug.2015 in AT, und habe aber erst im April die Grenzgängerbescheinigung beantragt bzw. erhalten. Einkommenssteuer wurde mir also von Aug.-März in Österreich vom Lohn abgezogen. Wie bekomme ich den irrtümlich bezahlten Betrag zurück? Lt. Finanzamt in AT sollte ich eine Steuererklärung für 2015 abgeben, was ich dann auch sofort eilig vor Ort tat. Hatte eigentlich erwartet, dass es für die Rückerstattung einen speziellen oder Antrag gibt, oder einen solchen formlos tätigt... . Nun kam per Post ein "Ersuchen um Ergänzung", in dem unter "Ergänzungspunkte" steht: "Beantragt ein beschränkt Steuerpflichtiger die unbeschränkte Steuerpflicht, so ist ein formloser Antrag beim zuständigen Finanzamt einzubringen" Hmm, eigentlich bin ich doch nicht steurpflichtig gewesen in AT??? Weiter steht u.a.: "Das Formular E9 ist vorzulegen, ansonsten wird Ihr Antrag abgewiesen bzw. werden Sie als beschränkt Steuerpflichtige (Hinzurechnung von 9000 Euro) behandelt." Was soll ich mich nun verhalten, muss(te) ich wirklich eine Steuererklärung für 2015 abgeben? Danke und beste Grüße! |