Liebe Steuerberater Mitglieder,
Als freier Dienstnehmer unterliegt man ja grundsätzlich der Pflichversicherung (ASVG). Wie sieht es jedoch unter der Berücksichtigung folgender Klausel aus:
Es besteht aber keine Sozialversicherungspflicht, wenn der freie Dienstnehmer ? aufgrund seiner Erwerbstätigkeit bereits nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz oder als Beamter versichert ist,
D.h. wie gehe ich mit Einnahmen aus einem freien Dienstvertrag um wenn ich zusätzlich als Einzelunternehmer tätig bin? Muss ich die Einnahmen aus dem freien Dienstvertrag in die EA-Rechnung als Einnahme verbuchen und somit indirekt der SV als Bemessungsgrundlage zukommen lassen? Oder werden diese Einnahmen nicht für das Unternehmen berücksichtigt?
lg, Chris |