1. erst wenn die Rechnung bezahlt wurde, entsteht das Recht auf Vorsteuerabzug bei der Ist-Besteuerung
2. Welches Datum hat die Rechnung?
Hier entsteht zunächst Ihre Steuerschuld. Die Steuerschuld entsteht mit Ausstellung der Rechnung, spätestens jedoch mit Ablauf des auf den ig Erwerb folgenden Monats. Steuerschuldner ist der Erwerber im Bestimmungsland. Hierbei können Sie aber die Vorsteuer in der selben UVA geltend machen, in der die Erwerbssteuerschuld entsteht.
Hat die Rechnung noch ein September Datum dann packen Sie sowohl die Angabe der Steuerschuld, als auch die dazugehörige Vorsteuer in die UVA des 3. Quartals.
Dies können Sie auch hier nachlesen. |